Auch 2023 keine Vorfahrt für Radfahrer
Neutraubling ist eine aufstrebende Stadt. Neutraubling hat eine florierende Wirtschaft, ist ein Schulstandort und hat einen sehr großen Kaufpark. Entsprechend ist Neutraubling auf Mobilität ausgerichtet. Es hat übersichtliche Straßen und im Industriegebiet und im Kaufpark riesige Parkanlagen.
Im Rahmen der Energieeinsparung soll auch die Mobilität berücksichtigt werden. Eine Möglichkeit wäre, den Radverkehr erheblich zu stärken, um so manche Autobenutzer den Umstieg auf das Fahrrad etwas schmackhaft zu machen.
Genau in diese Richtung zielte ein Antrag der Aktiven Bürger / Grüne im Stadtrat
- Die Einbahnstraßenregelung in der Gartenzeile wird für Radfahrer aufgehoben.
- Der begleitende Radweg entlang der Süd- und Ostumgehung erhält gegenüber dem einmündenden Verkehr Vorfahrt vor dem motorisierten Verkehr.
Beides ist in der Straßenverkehrsordnung nicht nur vorgesehen, sondern wird dort als Soll- bzw. Muss-Vorschrift aufgeführt. Daher schien es klar, dass diesem Antrag im Stadtrat entsprochen wird.
Mitnichten: Entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung stimmten im Herbst 2023 insbesondere die Vertreter der Freien Wähler und der CSU dagegen. Die Begründungen waren nicht schlüssig.
- Die Einmündungen entlang der Gartenzeile seien nicht einsichtig! Das trifft doch auf alle engeren Kreuzungen zu, nicht nur in Neutraubling, oder?
- Der Radfahrer wird durch das Zeichen "Vorfahrt gewähren" geschützt! Wer wird denn geschützt? Es ist der Autofahrer, wenn er einen Radfahrer übersieht. Dann ist nämlich der Radfahrer Schuld!
Beschwerde beim Landratsamt
Die Aktiven Bürger haben Beschwerde beim Landratsamt gegen die Entscheidung des Stadtrats eingelegt. Unsere klare Begründung: Mit diesem Beschluss wird gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Unsere Beschwerde wurde vom Landratsamt abgelehnt. Unter anderem wurde begründet, dass die Kreuzung der Traunreuter Straße mit der Südumgehung problematisch sei: Von links kommende Radfahrer würden zu spät gesehen. Bei einer Besichtigung mit Herrn Remling von der Straßenbaubehörde im Landratsamt und Herrn Winter vom Tiefbauamt der Stadt Neutraubling konnte diese Aussage widerlegt werden. Auch Sie, liebe Leser können dies gerne überprüfen.
Es nutzt dem Radfahrer aber nichts, zeigt aber, wie dehnbar manche Vorschriften ausgelegt werden. Wenn man die Radfahrer nicht in Neutraubling will, dann behindert man sie eben. Eine Begründung findet sich schon, auch wenn sie nachweislich falsch ist.
Bleibt weiterhin für Radfahrer gesperrt